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   OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11   

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https://dejure.org/2011,31296
OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11 (https://dejure.org/2011,31296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.07.2011 - 1 LA 23/11 (https://dejure.org/2011,31296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 1 LA 23/11 (https://dejure.org/2011,31296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Feststellung des Anspruchs auf Erteilung der Baugenehmigung nach Ablehnung des Bauantrags wegen des Inkrafttretens einer Rechtsänderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11
    Ob die im Schriftsatz vom 24.06.2011 (zu 1.) vorgetragene Ansicht der Beklagten zutrifft, die Entscheidung divergiere von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02.10.1998, 4 B 72.98, NVwZ 1999, 523), bedarf keiner Klärung, nachdem die Klägerin sich in ihrem Schriftsatz vom 21.06.2011 der Rechtsauffassung Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angeschlossen hat.
  • OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 93/09

    Ausschluss der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11
    Dies "kann nur Gegenstand eines vor den Zivilgerichten zu führenden" Prozesses sein (BayVGH, a.a.O. [bei Juris Tn. 20]; vgl. im gleichen Sinne auch: OVG Hamburg, Beschl. vom 30.11.2010, 2 Bf 93/09.Z, NordÖR 2011, 296/297, zu c).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453

    Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltendmachung, ein Anspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11
    Der Senat hat demgegenüber mit Schreiben vom 10.06.2011 auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.11.2010 - 15 B 10.1453 - hingewiesen, dessen veröffentlichte Fassung (NVwZ-RR 2011, 310) zur Zeit der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung und der (nachfolgenden) Absetzung des Urteils noch nicht erschienen war.
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